Schon mindestens seit 2014 beschäftigt sich die kfd auf Bundesebene mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Thema Beihilfe zum Suizid (s. Beschluss der Delegierten der kfd-Bundesversammlung 2014 an den Bundesvorstand; Hintergrundinformationen und Material für die Diskussion in den kfd-Gruppen Homepage des kfd-Bundesverbandes)
Am 26.02.2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe (§217 StGB) für verfassungswidrig, räumte aber das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein, und damit war der Bundestag mit einer Neuregelung der Suizidbeihilfe befasst.
Am 06.Juli 2023 hatte sich der Bundestag mit zwei Gesetzesentwürfen über eine Neuregelung befasst, die von fraktionsübergreifenden Gruppen vorgelegt worden waren. Beide Entwürfe bekamen nicht die erforderliche Mehrheit. Lediglich einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen zum Thema „Suizidprävention stärken“ nahm das Parlament nahezu einstimmig an.
In der Bundesversammlung der kfd vom 08.- 10. Juni 2023 befassten sich die Delegierten erneut mit diesem Thema. Die aktuellen Forschungsergebnisse der Suizidprävention wurden von Frau Dr. Ute Lewitzka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie an der Klinik und Poliklinik in Dresden eindrucksvoll vorgetragen, was deutlich machte, wie wichtig dieses gesellschaftliche Thema auch für die Frauen in der kfd ist. Im Hinblick auf die kurz bevorstehende Debatte im Bundestag wurde den Diözesanverbänden und den Gemeinschaften ein Musterschreiben an die vor Ort tätigen Mitglieder im Bundestag aller Parteien zur Verfügung gestellt, welches die Position der kfd deutlichen machen sollte und ein Gesprächsangebot beinhaltete.
Von vielen Pfarrkonferenzen unseres Diözesanverbandes wurden trotz der Kurzfristigkeit diese Briefe verschickt, bzw. per mail versandt.
Auf eines dieser Schreiben von der Pfarrkonferenz St. Hubertus und Raphael in Essen Bergerhausen antworten MDB Sebastian Fiedler (SPD) aus Mülheim. Sabine Jangner, als Mitglied im Vorstandteam der kfd St. Hubertus und Raphael Essen, wandte sich daraufhin an den Diözesanvorstand und so fuhren dann sie, Elke Meise, Barbara van den Lücht und Frauke Westerkamp am 09.01.2024 in die SPD-Geschäftsstelle in Mülheim um ein einstündiges Gespräch mit dem ausgebildeten Kriminalbeamten, der in vielen Gremien aber auch beruflich und persönlich mit dem Thema Suizid befasst war und ist zu führen.
Er erläutere seine Position zu dem sog. Castellucci-Entwurf (benannt nach Dr. Lars Castelucci SPD) die Achtung vor der persönlichen Entscheidung, die umfassende Beratung zur Prävention aber auch die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Lösung beinhaltet, was gerade aber vom Entwurf der sog. Künast-Gruppe stark kritisiert wurde. Herr Fiedler schilderte die Vielfalt der zu berücksichtigenden Aspekte, die eigenen Zweifel und auch gerade, dass es zu diesem Thema keine Fraktionsmeinung geben könne. Er glaubt nicht, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer erneuten Gesetzesvorlage komme, will sich aber erkundigen und mit der dem kfd-Diözesanvorstand in Verbindung bleiben.
Die Frauen des Diözesanvorstandes konnten nachempfinden dass es schwierig sei, eine Entscheidung zu treffen oder auch nur eine einheitliche Position zu beziehen, da schon die Diskussion innerhalb der kfd zum Teil sehr kontrovers sei. Herr Fiedler regte noch an, das Thema vielleicht auch mit Vertreter*innen auf Landesebene zu diskutieren. Zum Abschluss überreichten die Frauen noch das Positionspapier der kfd anlässlich der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids in Deutschland „Zwischen Recht auf Selbstbestimmung und Schutz des Lebens“ aus dem Jahr 2022.
Frauke Westerkamp, Diözesanvorstand Essen